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Betriebsrentenstärkungsgesetz – aktueller Status und Lurse Empfehlung

Betriebsrentenstärkungsgesetz – aktueller Status und Lurse Empfehlung

Frankfurt/M., 08. Juni 2016 – Auf den jüngsten aba-Foren zum Steuer- und Arbeitsrecht hat Herr Dr. Möhlenbrock vom BMF einen näheren Einblick in das Vorhaben der Bundesregierung hinsichtlich des Betriebsrentenstärkungsgesetzes gegeben. Nicht alle Vorschläge aus den vorliegenden Gutachten werden umgesetzt werden. Im Vordergrund steht für die Bundesregierung, eine bezahlbare Förderung der bAV für Gering- und Niedrigverdiener zu geben. Diese soll nicht zwingend an Riester-Produkte gebunden sein. Vielmehr ist es angedacht, über ein einfaches, arbeitnehmerverständliches Verfahren, einen bestimmten Teil des Arbeitgeberbeitrages in die bAV zu übernehmen. Die vom Gutachter angedachte Variante eines „Defined Ambition Plans“ gänzlich ohne Garantien würde allerdings solange nicht steuerlich gefördert werden, bis sich nicht eine hinreichende Versorgungsleistung hieraus erwiesen habe. In diesem Zusammenhang ist das Thema Sicherheit ein wichtiges steuerliches Kriterium. Weitere Themen, die in der Bundesregierung diskutiert werden, sind die derzeitige Doppelverbeitragung und Komplexität bei der Riester-bAV sowie die Anrechnung der bAV auf die Grundsicherung. Das Fördervolumen des § 3 (63) EStG für versicherungsförmige Durchführungswege soll möglicherweise von derzeit 4 % der Beitragsbemessungsgrundlage in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) zuzüglich 1.800 € auf 8 % der BBG – ohne zusätzliche 1.800 € – angehoben werden. Im Juni 2016 findet nach Information von Herrn Flecken vom BMAS ein Rentendialog statt, an dem auch die aba, die BDA sowie Gewerkschaften teilnehmen werden. Nach der Sommerpause beginnt dann die detaillierte Diskussion innerhalb der Bundesregierung.

Empfehlung von Lurse: Die deutlich gewordenen steuerlichen Vorbehalte in Bezug auf einen „Defined Ambition Plan“ erweisen sich als Hemmschuh für dringend benötigte neue Lösungen in der bAV. Angesichts eines ab nächstem Jahr geltenden Garantiezinses in Höhe von 0,9 % sieht Lurse es kritisch, die vom Gutachter beschriebene Möglichkeit einer Zielrente zu ignorieren. Chancen auf dem Kapitalmarkt können dadurch nicht genutzt werden. Das von Lurse angebotene Modell über einen Spezialfonds bietet bereits jetzt eine Alternative über eine Direktzusage, die durch ihre Flexibilität eine renditeorientierte Gestaltung erlaubt.

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