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Kurzstudie zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Kurzstudie zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG – ist seit zwei Jahren in Kraft. Wesentliche Neuerungen waren der „BRSG-Zuschuss“, die Verdoppelung des steuerfreien Entgeltumwandlungsvolumens und die „reine Beitragszusage“ als Sozialpartnermodell. Weitere Aspekte waren die Förderung für Geringverdiener sowie Änderungen bei der Riester-bAV.

Mit dem BRSG sollten deutliche Anreize für eine größere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gesetzt werden. – Wird dieses Ziel in der Praxis erreicht? Welche Änderungen haben Unternehmen bereits umgesetzt? Oder welche Neuerungen in der bAV sind vor dem Hintergrund des BRSG geplant?

Dies wollen wir mit unserem Kurz-Benchmark „2 Jahre BRSG“ herausfinden und laden Sie herzlich dazu ein!

Sie erreichen den Online-Fragbogen unter folgendem Link:

https://umfrage.lurse.de/BRSG_2020/

Wir freuen uns, wenn Sie sich bis zum 7. Februar 2020 daran beteiligen. Als Dankeschön erhalten alle Teilnehmer den kostenlosen Ergebnisbericht.

Ansprechpartner für diese Studie:

Alexa Hüllmann
+49 5251 9818-47
ahuellmann@lurse.de

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