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Ermittlung von Rentenanpassungen

Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen. Die Anpassungsprüfung wird beispielsweise auf Basis des Verbraucherpreisindexes für Deutschland durchgeführt oder auch aufgrund der Nettolohnentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens.

Bei Bedarf übernehmen wir gerne die Anpassungsprüfung der laufenden Rentenverpflichtungen und die Berechnung der Anpassungsverpflichtung.