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Erstellung von Renten- und Unverfallbarkeitsbescheinigungen

Standmitteilungen, Berechnung von Kapitalabfindungen, Berechnungen im Rahmen des Gesetzes über den Versorgungsausgleich

Bei vorzeitigem Ausscheiden ohne Eintritt des Versorgungsfalls ermitteln wir die Höhe der aufrecht zu erhaltenden Anwartschaft für Sie und erstellen eine Bescheinigung hierüber.

Bei Eintritt des Versorgungsfalles wie beispielsweise Erreichen der Altersgrenze berechnen wir auf der Basis der Versorgungszusage den Leistungsanspruch und stellen einen Rentenbescheinigung aus.

Falls die begünstigten Arbeitnehmer jährliche Mitteilungen über die Höhe der erreichten Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erhalten, so erstellen wir diese gerne für Sie.

Auf Wunsch des Arbeitgebers oder auch des Mitarbeiters kann unter bestimmten Voraussetzungen die Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung oder auch die laufende Leistung abgefunden werden. Bei Bedarf prüfen wir für Sie die arbeitsrechtliche Zulässigkeit der Abfindung und berechnen die Höhe der Kapitalleistung.

Durch die Strukturreform des Versorgungsausgleiches wurde das Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) beschlossen, das für Scheidungsanträge ab dem 01.09.2009 grundsätzlich anzuwenden ist. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung des Gesetzes und der daraus resultierenden Pflichten. Auf Basis der zu Grunde liegenden Versorgungszusage berechnen wir ferner den Ehezeitanteil, den Ausgleichswert und den korrespondierenden Kapitalwert und unterstützen Sie bei der Korrespondenz mit den Familiengerichten.