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Betriebliche Altersversorgung (bAV) – ohne Eigenbeteiligung der Mitarbeiter im Abwärtstrend

Betriebliche Altersversorgung (bAV) – ohne Eigenbeteiligung der Mitarbeiter im Abwärtstrend

Was kommt für die Mitarbeiter unter dem Strich raus, wenn sie zwischen 22 und 42 Jahre auf eine ausschließlich arbeitgeberfinanzierte bAV setzen? Diese Frage hat die HR-Strategieberatung Lurse im Rahmen ihrer aktuellen bAV-Spezialstudie untersucht und dabei den Bruttoversorgungsgrad für drei Mustermitarbeiter (Sachbearbeiter, Professional, Manager) ermittelt. Für die Studie wurden branchenübergreifend wesentliche Gestaltungsmerkmale von 74 Versorgungsplänen von großen und mittelständischen Unternehmen untersucht.

De-Risking der bAV wirkt sich auf Rentenhöhe aus

 Das De-Risking der bAV, also die Verbesserung der finanziellen Planbarkeit für den Arbeitgeber, ist inzwischen weitgehend abgeschlossen. Bei nahezu allen untersuchten Regelungen orientieren sich die späteren Leistungen am Beitrag, sodass Zusagen mit fest definierten Leistungen kaum noch existent sind. Zudem wurden hohe Garantie- und Verzinsungsversprechen deutlich zurückgefahren.

Das wirkt sich massiv auf den Bruttoversorgungsgrad aus. Noch um die Jahrtausendwende waren in manchen Branchen Versorgungswerke verbreitet, in denen Mitarbeiter eine Betriebsrente von bis zu 40 Prozent ihres letzten Einkommens erreichen konnten. Aktuell – das zeigt die Studie – liegt eine Startrente, die sich ausschließlich aus den arbeitgeberfinanzierten Beiträgen ergibt, zwischen vier und sechs Prozent des letzten Bruttoeinkommens“, sagt Miroslaw Staniek, Partner und Aktuar bei Lurse.

Versorgungsgrad des Sachbearbeiters ist am geringsten

Im Durchschnitt erhält der Sachbearbeiter nach einer 42-jährigen Dienstzeit eine Altersleistung in Höhe von 5,0 % des letzten Bruttogesamteinkommens. Der Professional hat durch die arbeitgeberfinanzierte bAV durchschnittlich eine Altersleistung von 4,6 % des letzten Bruttogesamteinkommens zu erwarten. Damit wird trotz Annahme einer um zehn Jahre kürzeren Dienstzeit ein mit dem Sachbearbeiter vergleichbares Niveau erreicht. Der Bruttoversorgungsgrad für den Manager, bei dem lediglich eine 22-jährige Dienstzeit unterstellt wurde, liegt im Durchschnitt bei 5,7 % des letzten Bruttogesamteinkommens.

Eigenbeteiligung, Flexibilität und Kommunikation sind entscheidend

Diese Ergebnisse zeigen deutlich, dass die Eigenbeteiligung der Mitarbeiter immer wichtiger wird. Knapp zwei Drittel der Unternehmen haben daher in den letzten fünf Jahren Matching-Pläne aufgelegt. Sie sind attraktiv, weil sie eine Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer vorsehen, die automatisch einen Zuschuss des Arbeitgebers nach sich zieht. „Die besondere Leistung des Arbeitgebers, die dadurch transparent wird, erhöht deutlich messbar die Bereitschaft der Beschäftigten, eigene Mittel zu investieren“, sagt Miroslaw Staniek. „Die Beteiligungsquote an Matching-Plänen ist mit durchschnittlich 62 % dann auch mehr als doppelt so hoch wie bei rein arbeitnehmerfinanzierten Plänen.“

 Die meisten an der Studie beteiligten Firmen gewähren Mitarbeitern Flexibilität und Wahlrechte bei den bAV-Plänen – sowohl bei der Art der Leistungen als auch bei der Form der Auszahlung.

Die Zukunft der Information in Sachen bAV liegt zudem für 93 % der befragten Unternehmen in webbasierten Kanälen.

Online-Portale wie das von Lurse entwickelte Employee Benefits Self Service Tool (EBSST) ermöglichen es nicht nur, allgemein über die jeweiligen bAV-Pläne zu informieren. Die Mitarbeiter können auf ihnen auch individuelle Berechnungen anstellen oder Details zu ihren Anwartschaften abrufen.

Auf die Strategie „Förderung der Eigenbeteiligung, Flexibilität und Kommunikation“ setzt auch der
Maschinenbauer KraussMaffei in der gemeinsam mit Lurse entwickelten und mit großem Erfolg implementierten bAV-Lösung (bAV-Preis 2019):

Mit dem Pensionsplan 2018 bieten wir für unsere Mitarbeiter ein attraktives Altersversorgungsmodell an, das die Eigenbeteiligung belohnt. Zudem werden die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Mitarbeiter durch attraktive Wahlmöglichkeiten bezüglich der Berufsunfähigkeits- und Todesfallabsicherung berücksichtigt“, sagt Jutta Wenzl, Head of Global HR bei der KraussMaffei Group GmbH.