Geben Sie Ihren Suchbegriff ein...

Was bringt die Digitale Rentenübersicht in Deutschland? Worauf müssen sich Unternehmen einstellen?

Am 9. Dezember 2020 fand der erste Lurse Round Table Frauen in der bAV statt. Auf der Agenda standen die Themen Digitale Rentenübersicht der Bundesregierung und das „Sozialpartnermodell“.

In diesem ersten Teil der Rückschau berichten wir ausschließlich über den Themenschwerpunkt „Digitale Rentenübersicht“ und damit über die Einführung von Frau Dr. Natalie Brall, Unterabteilungsleiterin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), in das Thema, das dazugehörige Gesetz sowie die diesbezüglichen Standpunkte der Teilnehmerinnen.

Lesen Sie zunächst die Einschätzungen und Wertungen einiger Teilnehmerinnen zur Digitalen Rentenübersicht:

brall_cr

„Die Regelungen des Rentenübersichtsgesetzes, die das parlamentarische Verfahren passiert haben, setzen die Grundlage zur Einführung der Digitalen Rentenübersicht. Einen solchen Dienst einzuführen, wird seit mehr als einem Jahrzehnt versucht. Es ist ein Meilenstein, dass wir dies geschafft haben.“

Dr. Natalie Brall, Unterabteilungsleiterin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

„Transparenz bezüglich der eigenen Rentenhöhe ist die essenzielle Information nicht nur in der bAV, sondern säulenübergreifend. Die technische Anbindung, die datenschutzkonforme Speicherung und der komfortable, schnelle Abruf der Daten für Rentenversicherte werden zentrale Herausforderungen sein.“

Sabine Eichler, Spezialistin Vergütungsmanagement, Compensation and Benefits, Human Resources and Social Affairs, KRONES

Eichler_cr
schieferecke_cr

„Die digitale Rentenübersicht muss sich als eine verlässliche Quelle für den Einblick in die gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung entwickeln.“

Vera Schieferecke, Head of CoE Total Rewards, ALTANA

„Ein guter Anfang ist gemacht mit der „digitalen Rentenübersicht“. Auch wenn es in der praktischen Umsetzung noch zu Beginn haken wird, so wird die digitale Übersicht helfen, einen individuellen Überblick über das Einkommen im Alter zu erhalten und so gut für die Zukunft planen zu können.“

Kerstin Schminke, Politische Sekretärin Tarifpolitik/-recht, IG Metall

schminke_cr
voigt_cr

„Die digitale Rentenübersicht darf vor allem kleinere und mittelgroße Arbeitgeber mit Direktzusage weder technisch noch finanziell überfordern und sollte ein realistisches Bild entstehen lassen. Deshalb sollten z. B. reine Kapitalleistungen nicht in Rentenleistungen umgerechnet werden.“

Tamara Voigt, Head of Pensions Strategy, Bayer

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung des Vortrages von Frau Dr. Brall über die Digitale Rentenübersicht der Bundesregierung

Am 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung gebilligt. In dem Gesetz geht es u. a. um die Einführung einer digitalen Rentenübersicht über alle drei Säulen des Altersvorsorgesystems. Über ein Portal können Bürger und Bürgerinnen ihre Altersvorsorgeansprüche digital abrufen und möglichen Handlungsbedarf erkennen.

Das Gesetz regelt die Entwicklung und Einführung der Digitalen Rentenübersicht (DR). Dazu gehören zum einen die Errichtung der Zentralen Stelle für die digitale Rentenübersicht (ZfDR). Zum anderen die Regelung der einzelnen Schritte bis zur Einführung, von der Entwicklungsphase, über die erste Betriebsphase bis hin zum Regelbetrieb.

Für die Entwicklungsphase sind 21 Monate ab dem Start im Januar 2021 vorgesehen. In der sich anschließenden ersten Betriebsphase geht die digitale Rentenübersicht mit freiwillig angebundenen Versorgungseinrichtungen für 12 Monaten in die Testphase. In dieser Phase soll die DR bereits voll funktionsfähig sein. Erst zu einem späteren Zeitpunkt, im Regelbetrieb, wird es eine verpflichtende Anbindung der Versorgungseinrichtungen geben. Dieser Zeitpunkt wird über eine Verordnung und mit Hilfe von Übergangsvorschriften festgelegt. Eine verpflichtende Anbindung wird es nur für diejenigen Vorsorgeeinrichtungen geben, die bereits heute zu jährlichen Standmitteilungen verpflichtet sind, eine freiwillige Anbindung ist möglich.

Zentrale Stelle für die digitale Rentenübersicht

Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht wird unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) errichtet. Hintergrund ist die Fachkompetenz, das große Ansehen in der Bevölkerung, die Erfahrung mit großen Datenmengen und die bereits vorhandenen Schnittstellen (etwa der Zfa) zu vielen Anbietern. Aufgabe der ZfDR ist

  • die genaue Definition der zu liefernden Daten
  • die Aufbereitung der Daten und Darstellung für die Nutzer
  • der Aufbau der IT-Strukturen.

Die inhaltlichen Festlegungen treffen DRV Bund und ZfDR gemeinsam mit einem Steuerungsgremium. Das Steuergremium soll ein kleiner schlagkräftiger Kreis sein, der sich aus Repräsentanten aus Verbraucherschutz, BMAS, BMF und Vorsorgeeinrichtungen zusammensetzt.

Funktionsweise der digitalen Rentenübersicht

Die ZfDR stellt ein zentrales Online-Portal zur Verfügung, auf dem Informationen für die rein digitale Abfrage der Anwartschaften bereitstehen. Es gelten die folgenden Merkmale:

  • die Nutzung ist für alle Bürger der BRD freiwillig
  • es sind nur digitale Abfragen möglich
  • die Hoheit über den Abruf und die Speicherung liegt bei dem Nutzenden. D. h. keine dritte Institution hat Zugriff auf die Daten.

Ziel ist es, die Informationen verständlich, vergleichbar und barrierefrei darzustellen. Verantwortlich für die Informationen und Auskünfte sind die Versorgungseinrichtungen, die die Zahlen bereitstellen.

Informationsumfang

Aufgabe der ZfDR ist die Zusammenführung aller Anwartschafts-Standmitteilungen der Nutzenden. Neben allgemeinen Angaben wird über die Art des Produktes, die erreichten, aber auch erreichbaren Anwartschaften (wertmäßige Angaben) informiert. Zusätzliche allgemeine Auskünfte gibt es über die Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Produkte sowie über mögliche Invaliditätsleistungen, jedoch nicht in Zahlen.

Die ZfDR filtert die Informationen und stellt diese übersichtlich in der Kombination aus erreichtem, erreichbaren, garantierten und prognostizierten Anwartschaften zusammen. Der Nutzende kann daraus ersehen, was bereits erreicht wurde und was erreichbar ist. Dieser Gesamtüberblick ist Kern der Digitalen Rentenübersicht. Das Steuerungsgremium wird festlegen wie die Übersicht aussehen wird. Denkbar ist eine Addierung der Daten zu einer Summe oder die Darstellung in Diagrammen.

Ablauf der Abfrage und Identifikation der Nutzenden

Für die Identifikation der Nutzer wird die Steuer-ID bei der ZfDR und den Versorgungseinrichtungen genutzt. Dafür ist die vorherige Erfassung der Steuer-ID in den Kundendatensätzen der Vorsorgeeinrichtungen erforderlich.

Grafik-Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Der Nutzer der DR authentifiziert sich bei der ZfDR mit seiner Steuer-ID. Die ZfDR fragt nach der Identifikation die Daten bei den verschiedenen Versorgungsträgern und der DRV Bund ab. Anschließend werden die Daten in einer Übersicht zusammengeführt. Es wird damit gerechnet, dass sich die Auskunftserteilung über mehrere Tage hinziehen wird. Eine Echtzeitübermittlung der Daten wird zunächst nicht möglich sein. Ein Benutzerkonto für bereits abgerufene Daten ist bei der DRV Bund vorgesehen. Ein Abruf der Informationen in Dateiformat sei ebenfalls möglich. Ein Abfragerecht für Hinterbliebene ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.

In die digitale Rentenübersicht werden Versorgungseinrichtungen verpflichtend einbezogen, die bereits zur Versendung von Standmitteilungen verpflichtet sind. Direktzusagen und Unterstützungskassen sind ausgenommen, können sich jedoch freiwillig an der DR beteiligen, wenn ihre Altersvorsorgeprodukte den Kriterien entsprechen.  Es bestehe die Hoffnung, dass gerade solche Arbeitgeber, die auch externe Durchführungswege anbieten, ihre Direktzusagen/Unterstützungskassenzusagen freiwillig melden werden. Bei freiwilliger Anbindung sei es möglich nur bestimmte Anwartschaften zu melden.

Langfristiges Ziel des BMAS ist es, Step by Step sämtliche Versorgungseinrichtungen einzubinden.

Die Lurse-Perspektive auf die Digitale Rentenübersicht

Die Digitale Rentenübersicht ermöglicht erst nach Einbindung aller Versorgungsträger und der gesamten bAV vollumfänglich Transparenz über Alterseinkünfte. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Die Kommunikation des Online-Angebotes in der Bevölkerung und die Erreichung einer hohen Nutzerzahl ist gut zu planen. Der Zeitplan für die Umsetzung ist ambitioniert. Den betroffenen Versorgungsträgern ist zu empfehlen, zeitnah ein Konzept für die Digitalisierung der Standmitteilungen zu entwickeln und Vorbereitungen für die Einrichtung eines zusätzlichen Datenspeichers zu treffen. Bei der Auswahl eines unterstützenden Software-Anbieters, sollte die Schnittstellenfähigkeit ein wesentliches Auswahlkriterium sein.

Der zweite Teil des Rückblicks auf den Round Table zum Thema „Sozialpartnermodell quo vadis“ erscheint in den kommenden Tagen.

Autorinnen des Rückblicks

Utta Kuckertz-Wockel, Senior Managerin, Lurse
Isabelle Noe, Senior Consultant, Lurse