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Betriebsrente: Mögliche Änderungen in Sicht

Betriebsrente: Mögliche Änderungen in Sicht

Frankfurt/M., 04. Oktober 2016 – In einem Treffen des Sozial- und des Finanzministeriums sowie Arbeitgeber- und Gewerkschaftsverbänden am 27.09.2016 sollen die Kernelemente einer Reform der Betriebsrente beschlossen worden sein.

Von den Ministerien gibt es bislang keine offizielle Stellungnahme. Unterschiedlichen Medienberichten zufolge sollen sich die beiden verantwortlichen Minister auf Grundzüge einer Reform geeinigt haben. Ein entsprechender gemeinsamer Gesetzentwurf soll in den nächsten zwei Wochen vorgelegt werden. Zu den Einzelheiten des Reformvorhabens gibt es unterschiedliche Meldungen. Fasst man alle Berichte zusammen, so soll es folgende Änderungen geben:

  • Es sollen reine Beitragszusagen ohne garantierte Leistungshöhen möglich sein. Dies jedoch nur unter dem Vorbehalt, dass dies tarifvertraglich geregelt wird.
  • Der Förderrahmen für die steuer- und sozialabgabenfreien Beiträge zur Betriebsrente soll erhöht werden. Jedoch soll es bei der Grenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) für den steuer- und sozialversicherungsfreien Rahmen verbleiben. Lediglich die weiteren, steuer- aber nicht sozialversicherungsfreien, 1.800 Euro sollen auf 3 % der BBG aufgestockt werden (2.232 Euro in 2016). Dieser bislang statische Rahmen wird damit zukünftig dynamisch.
  • Des Weiteren wird berichtet, dass Arbeitgeber, die 240 bis 480 Euro jährlich für Geringverdiener einzahlen, einen steuerlichen Zuschuss von 30 % erhalten sollen. Wieviel ein Geringverdiener verdienen darf, dazu liegen unterschiedliche Werte vor. Zum einen wird von einem Jahresbrutto von bis zu 18.000 Euro zum anderen bis zu 24.000 Euro berichtet.
  • Die Anrechnung der gesetzlichen, privaten und betrieblichen Rente auf die Grundsicherung soll ggf. nicht mehr in allen Fällen erfolgen.
  • Bei Kombination von Riester-Zulagen mit betrieblicher Altersversversorgung sollen Arbeitnehmer künftig zudem bei den Sozialbeiträgen verschont werden.

Einen Zwang für die Betriebsrente in Form eines „Opting-Out“, der insbesondere durch die Sozialministerin diskutiert worden ist, wird es nicht geben. Die Betriebsrente soll weiter freiwillig sein.