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IASB schlägt IAS 19 Änderung vor

IASB schlägt IAS 19 Änderung vor

Am 25. März 2021 hat das International Accounting Standards Board (IASB) einen neuen Exposure Draft ED/2021/3 – Disclosure Requirements in IFRS veröffentlicht. Zielsetzung ist es eine klare und deutliche Berichterstattung für Pensionsverpflichtungen zu schaffen, die eine eindeutige Interpretation des Reportings zulassen.

Der Exposure Draft ist Bestandteil einer generellen Initiative des IASB, eine Verbesserung der Rechnungslegung nach IAS zu realisieren.

Vorgeschlagene Änderungen zu IAS 19

Die gegenwärtige IAS 19 Regelung beinhaltet eine Fülle von Einzelvorgaben für die Berichterstattung, insbesondere für Defined Benefit Pläne. Dies führt in der Praxis vielfach dazu, dass die Vorgaben zur Berichterstattung im Sinne einer Checkliste abgearbeitet werden, ohne jedoch insgesamt ein klares Bild über die bestehenden Verpflichtungen zu geben. Dies möchte das IASB ändern.

Der neuerliche Entwurf zu IAS 19 sieht eine deutlich verkürzte Liste an Vorgaben vor und beinhaltet darüber hinaus Erläuterungen und Beispiele, die eine sinnvolle Bilanzierung und Berichterstattung ermöglichen sollen.

Im Ergebnis würde die Umsetzung des Exposure Draft eine maßgebliche Anpassung der bisherigen Berichterstattung erforderlich machen.

Wesentliche Beispiele für die neuerliche Berichterstattung nach IAS 19 sind:

  • Klare Beschreibung der im Anhang zum Jahresabschluss aufgeführten Werte und zutreffende Erläuterung mit Blick auf die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung als auch zum Cash Flow Statement. Die Adressaten der Rechnungslegung sollen in die Lage versetzt werden, die publizierten Werte eindeutig zu verstehen und einzuschätzen.
  • Zusätzliche Informationen zu zukünftigen Liquiditätsflüssen aus Defined Benefit Verpflichtungen. Dies beinhaltet auch eine längerfristige Projektion von Zahlungen zum Aufbau versorgungsbedingten Vermögens, wie zum Beispiel einem Contractual Trust Arrangement oder aber auch Zahlungen an Leistungsempfänger.

Die gegenwärtigen Bilanzierungs-Regelungen für Verpflichtungen aus Defined Benefit Plänen, insbesondere zur Entwicklung der sogenannten Defined Benefit Obligation würden sich nachhaltig ändern. Wesentlich weniger Änderungen sieht der Exposure Draft für Defined Contribution Pläne vor. Weiterhin gibt es zusätzliche Vorgaben für langfristige Verpflichtungen aus Benefit Plänen und Abfindungszahlungen („other long-term employee benefits“ und „termination benefits“). Der Bilanzleser soll in die Lage versetzt werden, einen besseren Überblick über die Art dieser Verpflichtungen und ihre finanziellen Auswirkungen zu erhalten.

Die Umsetzung des Exposure Draft wird eine Herausforderung für Unternehmen sein, da diese ihre bisherige Berichterstattungspraxis maßgeblich ändern bzw. anpassen müssen. Auch die Abschlussprüfer werden ihre Prüfungsansätze neu auf den Prüfstand stellen müssen.

Der Exposure Draft sieht bislang kein konkretes Datum für die Umsetzung vor. Wir gehen nicht davon aus, dass die Änderungen vor 2023 in Kraft treten.

Nächste Schritte

Das IASB erwartet eine Kommentierung des Exposure Drafts bis zum 21. Oktober 2021 und wird daraufhin bis Mitte 2022 Stellung beziehen.

Autoren

  • Isabel Coles, Head of International Consulting, MBWL International
  • Marc Oliver Heine, Director, MBWL International; Partner, Lurse

 

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