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„Dialog Alterssicherung“ statt baldiger Entwurf für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz

„Dialog Alterssicherung“ statt baldiger Entwurf für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz

Frankfurt/M., 04. Juli 2016 – Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) wird das Gesetzgebungsverfahren für ein „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ weiter ausgedehnt, so dass ein Abschluss noch in dieser Legislaturperiode „sehr ambitioniert“ erscheine. Hintergrund sei, dass ein „Dialog Alterssicherung“ eingesetzt wird, in den Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Sozialverbände, Verbraucherschützer, Rentenversicherung, Versicherungswirtschaft, Wissenschaftler und die aba eingebunden werden. Bis zur Abschlusssitzung am 20. Oktober sollen Themen der Weiterentwicklung der Altersversorgung als Beitrag für das Gesetzgebungsverfahren diskutiert werden. Hinzu kommen „Zielgruppen-Dialoge“ unter Beteiligung der Sozialpartner der unterschiedlichen Wirtschaftsbereiche, der aba, des BMAS und des BMF, um eine Umsetzung des „Sozialpartnermodells Betriebsrente“ und der „Optimierung der Förderung“ zu diskutieren.

Die Umsetzung des Sozialpartnermodells sei nach wie vor völlig offen, während sich die Eckpunkte der Optimierung der Förderung wie folgt immer stärker verdichteten:

  • In Abänderung des § 3 (63) EStG sollen pro Kalenderjahr über die steuer- und sozialversicherungsfreien 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrundlage in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) hinaus nicht mehr nur weitere 1.800 € steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig zuwendbar sein, sondern 2,5 % der BBG (2016: 1.860 €), wohl auch sozialversicherungspflichtig.
  • Es soll eine zeitlich begrenzte (3 bis 5 Jahre) Nachholung nichtgezahlter Beiträge im Rahmen des § 3 (63) EStG ermöglicht werden.
  • Für Niedrigverdiener ist ein spezifisches Zulagenmodell  für arbeitgeberfinanzierte bAV vorgesehen, in dem der Arbeitgeber per Lohnsteuerverfahren einen Teil seiner Aufwendungen erstattet bekommt.

Nach wie vor offen seien die Fragen der beitragsrechtlichen Behandlungen der Betriebsrenten und die Frage von Freibeträgen bei der Grundsicherung.