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Lurse-Kommentar zur Diskussion um das Entgeltgleichheitsgesetz: Transparenz ja, Bürokratie nein

Lurse-Kommentar zur Diskussion um das Entgeltgleichheitsgesetz: Transparenz ja, Bürokratie nein

Frankfurt/M., 16. November 2016 – Die Große Koalition hat sich im Streit um das Gesetz zur Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern geeinigt. Unternehmen ab 200 Beschäftigten werden verpflichtet, einen individuellen Rechtsanspruch auf Informationen über ungerechte Bezahlung einzuführen. Unternehmen einer Größe ab 500 Beschäftigten sind angehalten, Verfahren zur Herstellung der Entgeltgleichheit zu etablieren und auch darüber zu berichten.

Birgit Horak, Vergütungsexpertin bei der HR-Strategieberatung Lurse AG, bewertet die Kernidee, die dem Gesetz zugrunde liegt, nämlich Transparenz über Entgeltstrukturen zu schaffen, durchweg positiv. „Die Beratungspraxis zeigt, dass Transparenz ganz maßgeblich ist, um Akzeptanz für Vergütung zu erzielen und Vergütungssysteme nachhaltig in Unternehmen zu verankern. Das gilt jedoch für die Entlohnung von Frauen und Männern gleichermaßen.“ Die viel diskutierte Gehaltslücke von 22 Prozent zwischen Frauen und Männern, quasi die Argumentationsbasis des Gesetzes, ist in dieser Form nicht existent. Denn: „Es ist statistisch bewiesen, dass der nachweisbare, erhebliche Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen weniger an einer unterschiedlichen Entlohnung für dieselbe Tätigkeit liegt, sondern an den unterschiedlichen Erwerbsbiographien von Frauen und Männern“, betont Birgit Horak.

Dr. Thomas Thees, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH pflichtet ihr bei. „Richtig ist, dass die Frauen in Deutschland wegen ihrer durchschnittlich 1,4 Kinder etwa 6 Jahre zuhause bleiben und dann zumeist nur halbtags arbeiten und weniger gut bezahlte Jobs in Führungspositionen anstreben. Daran ändert das Gesetz nichts. Es ist vielmehr ein Bürokratie- und Regulierungsungetüm, weil es eine Vielzahl von neuen Auskunfts-, Prüf- und Berichtspflichten für Arbeitgeber einführt, von denen absehbar ist, dass diese zu erheblichem, bürokratischem Aufwand und potentiell zu neuen Konflikten auf arbeitsvertraglicher und kollektivrechtlicher Ebene führen werden.

Beide Experten sind sich daher einig, dass dem Streben nach Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern eher mit der Verbesserung der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder als mit bürokratischer Gängelung der Arbeitgeber gedient wäre.

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