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Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet – ‚Lurse Dialog‘ am 05.09.2017 greift Thematik auf

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet – ‚Lurse Dialog‘ am 05.09.2017 greift Thematik auf

Der Bundesrat hat am 07.07.2017 dem BRSG zugestimmt. Es wird zum 01.01.2018 in Kraft treten.

In letzter Minute ist im Bundestag der Punkt ergänzt worden, dass für ab dem 01.01.2019 erteilte Zusagen eine Pflicht des Arbeitgebers zur Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung in Höhe von pauschal 15 % an eine externe Versorgungseinrichtung (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) besteht. Für vor dem 01.01.2019 bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen gilt diese Zuschusspflicht ab 2022. Dieser Arbeitgeberzuschuss ist gesetzlich sofort unverfallbar.

Eine detaillierte Übersicht zu allen wesentlichen Eckpunkten des BRSG finden Sie hier.

Am 05.09.2017 haben Interessenten die Möglichkeit, sich im Rahmen eines ‚Lurse Dialogs‘ über das Gesetz und seine Auswirkungen zu informieren. Die kostenlose Halbtagskonferenz mit Workshop-Charakter findet in der Frankfurter Gerbermühle statt. Dazu werden in Kürze weitere Informationen auf lurse.de zu finden sein.

Für Rückfragen und Auskünfte stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

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